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Illegale und legale Pornografie: Wissen Sie Bescheid?

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Die Schweizerische Kriminalprävention findet es wichtig, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz wissen, welches pornografische Material in der Schweiz legal und welches illegal ist und welche gesetzlichen Bestimmungen gelten. Zu diesem Zweck hat sie das Faltblatt «Pornografie: Alles, was Recht ist» herausgegeben, welches auf der Webseite der Schweizerischen Kriminalprävention gratis heruntergeladen werden kann und auf jedem Polizeiposten erhältlich ist.

Die folgenden vier Fragen und Antworten geben Ihnen weitere wichtige Informationen zum Thema.

1. Wie viele Personen wurden in den letzten Jahren wegen illegaler Pornografie angezeigt?
Gemäss Polizeilicher Kriminalstatistik wurden in den letzten 6 Jahren zwischen gut 600 (im Jahr 2011) und über 1‘100 (im Jahr 2012) Personen beschuldigt, illegale Pornografie hergestellt, eingeführt, gelagert, in Verkehr gebracht, angepriesen, ausgestellt, angeboten, gezeigt, überlassen oder zugänglich gemacht zu haben. Auch Personen, die legale Pornografie unter 16-Jährigen zugänglich gemacht haben, sind in diesen Zahlen erfasst.

2. Was ist illegale Pornografie?
Das Schweizer Strafrecht (Art. 197) benennt drei Formen von illegaler Pornografie, das heisst Pornografie, die allgemein verboten ist: Dies sind erstens sexuelle Darstellungen mit Kindern unter 18 Jahren, zweitens sexuelle Darstellungen mit Tieren und drittens sexuelle Darstellungen mit Gewalttätigkeiten. Seit Juli 2014 sind die Strafbestimmungen teils verschärft, teils gelockert worden: Neu ist auch das „blosse Anschauen“ von illegaler Pornografie strafbar. Das heisst, wer vorsätzlich illegales Bildmaterial im Internet ansieht, kann genauso angezeigt werden wie eine Person, die illegale Pornografie herstellt, besitzt oder vertreibt. Eine Lockerung der Strafbestimmung gibt es in den Themenbereichen, die illegale Pornografie umfassen. Der Besitz und die Herstellung von Pornografie mit menschlichen Exkrementen werden nicht mehr unter Strafe gestellt.

3. Gibt es in der Schweiz viele Anzeigen wegen illegaler Pornografie?
Es gibt in der Schweiz einige hundert Anzeigen pro Jahr, weil Erwachsene oder Jugendliche die Grenzen des legalen Pornografiekonsums überschritten haben. Ist das viel? Die älteren Semester unter Ihnen mögen sich noch an die erste grosse, nationale Polizeiaktion gegen Kinderpornografie im Netz erinnern, als über 1‘000 Menschen aus fast allen Kantonen der Schweiz angezeigt wurden. Oder man darf sich Zahlen und Fakten zum legalen Pornografiekonsum in Erinnerung rufen. Beim Jonglieren mit Zahlen und Statistiken ist es wichtig klarzustellen: Illegale Pornografie und verletzter Jugendschutz sind so genannte Hohldelikte. Das heisst, wo nicht hingeschaut wird, wird auch nichts gefunden. In der Schweiz schauen sich viele Menschen, darunter auch unter 16-Jährige, Pornografie an, und doch gibt es kaum Anzeigen gegen Personen, die Jugendlichen pornografisches Material zugänglich machen. Es gibt leider auch Menschen, die illegale Pornografie – sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Handlungen mit Tieren und Sexszene mit Gewalthandlungen – konsumieren und die nicht gefunden oder eben auch zu wenig gesucht werden. Das Dunkelfeld bei diesen strafbaren Handlungen ist gross. Dies hat einerseits mit der Globalisierung und dem anonym nutzbaren «Tatmittel Internet» zu tun und andererseits mit den verhältnismässig wenigen Strafverfolgern in diesem Bereich.
Helfen Sie mit, die Anzeigen zu erhöhen und melden Sie illegale Aktivitäten im Netz der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK. Benutzen Sie dazu das Meldeformular.

4. Schaue ich zu oft Pornos?
Die Schweizerische Kriminalprävention hat auf ihrer Webseite einen Test zusammengestellt, der Ihnen hilft, Ihren Umgang mit Pornografie zu reflektieren. Sollten Sie zum Schluss kommen, dass Sie zu häufig – und möglicherweise auch illegales pornografisches Material konsumieren, wenden Sie sich an das Forensische Institut Ostschweiz (für Personen, die Deutsch sprechen), an den Espace Romand de Prévention (für Personen, die Französisch sprechen) oder melden Sie sich bei uns.

Der Beitrag Illegale und legale Pornografie: Wissen Sie Bescheid? erschien zuerst auf Newsblog SKPPSC.


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